Juristische Personen
Sie möchten AGOV verwenden, um für eine Firma, einen Verein oder eine andere Organisation zu handeln.Auf einen Blick
- Für juristische Personen und andere Organisationen handeln natürliche Personen.
- Jedes AGOV-Konto repräsentiert genau eine natürliche Person.
- Für geschäftliche oder organisationale Nutzung ist ab 2027 der AGOV Business Account vorgesehen.
- Ein Business Account bleibt einer natürlichen Person zugeordnet und ist kein Konto der Organisation.
- Die geschäftliche E-Mail-Domain wird dauerhaft an den Business Account gebunden.
- Organisationszugehörigkeit, Rollen, Vertretungs- und Zeichnungsberechtigungen werden nicht durch AGOV bestätigt.
- Wer für mehrere voneinander unabhängige Organisationen handelt, sollte separate Business Accounts verwenden.
- Shared Use kann bei einem Business Account deklariert werden; diese Deklaration ist weder eine Genehmigung noch ein Nachweis der Berechtigung zur gemeinsamen Nutzung.
Erläuterungen
Organisationen handeln gegenüber digitalen Behördendiensten durch natürliche Personen. Deshalb repräsentiert auch ein für geschäftliche Zwecke eingesetztes AGOV-Konto immer genau eine natürliche Person.Ab 2027 kann ein AGOV-Konto als Business Account (agov.ch/bi
Beispiel:
person@company.ch
→ Business Email Domain: company.ch
Die konkrete E-Mail-Adresse kann später innerhalb derselben Domain geändert werden, muss danach jedoch erneut verifiziert werden. Ein Wechsel des bestehenden Business Accounts auf eine andere E-Mail-Domain ist nicht möglich. Für einen neuen geschäftlichen Kontext beziehungsweise eine andere Organisation ist ein neuer Business Account zu verwenden.
Der Empfang der geschäftlichen E-Mail-Adresse wird beim Onboarding und danach mindestens jährlich erneut überprüft. Zielapplikationen können bei einem Login eine aktuellere Empfangsprüfung verlangen.
Der Business Account bestätigt nicht, dass die kontoinhabende Person bei der betreffenden Organisation angestellt ist oder für diese handeln darf. Er bestätigt auch keine Rolle, Stellvertretung, Vertretungs- oder Zeichnungsberechtigung. Diese Beziehungen und Berechtigungen werden durch die jeweils zuständigen Zielsysteme beziehungsweise deren Berechtigungsmanagement bestimmt.
AGOV empfiehlt, dass alle AGOV-Konten ausschliesslich durch die Person verwendet werden, der das jeweilige Konto zugeordnet ist, und dass die zugehörigen Loginfaktoren nicht anderen Personen zugänglich gemacht werden. Wird ein Business Account dennoch von mehreren Personen genutzt, kann dieser Umstand ab 2027 als Shared Use deklariert werden. Die Deklaration dient der Transparenz gegenüber den Zielapplikationen. Sie ändert nichts daran, dass das AGOV-Konto weiterhin genau die natürliche Person repräsentiert, der es zugeordnet ist, und stellt weder eine Empfehlung noch eine Genehmigung der gemeinsamen Nutzung dar. Bei deklariertem Shared Use stellt AGOV nicht fest, welche Person einen konkreten Vorgang tatsächlich ausführt. Technisch wird dieser deklarierte Umstand gegenüber der Zielapplikation als shared_use=true abgebildet. Dies ändert nichts daran, dass das AGOV-Konto weiterhin die natürliche Person repräsentiert, auf welche das Konto lautet. Die Shared-Use-Deklaration ist keine Genehmigung der gemeinsamen Nutzung und keine Feststellung, welche Person einen konkreten Vorgang tatsächlich ausführt.
AGOV stellt keine Funktion bereit, um die Identität eines bestehenden AGOV-Kontos von einer natürlichen Person auf eine andere natürliche Person umzuschreiben. Ein personeller oder organisatorischer Wechsel wird deshalb grundsätzlich durch ein neues, passend eingerichtetes Konto und durch die Anpassung der Berechtigungen in den jeweiligen Zielapplikationen gelöst.
Für die private Nutzung empfehlen wir ein separates privates AGOV-Konto mit einer privaten, möglichst langfristig nutzbaren E-Mail-Adresse.
Verwandte Links:
- FAQ 1.1
1 - FAQ 1.1
2 - FAQ 1.1
4 - Business Account (agov.ch/bi
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